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Inhalt:

Das Ableben eines geliebten Menschen in der Familie ist oft sehr schmerzlich. Wir helfen gerne bei der Abwicklung eines Begräbnisses.

Nachdem der Leichnam von einem Amtsarzt freigegeben wurde, muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. In Zusammenarbeit mit der Bestattung werden die Formalitäten erledigt und ein Begräbnistermin mit dem Priester vereinbart. Die Friedhofsverwaltung ist bemüht bei der Suche eines Grabes oder eines Urnenplatzes zu helfen.

Bitte wenden Sie sich an die Pfarrkanzlei.

 

Die Feier des Begräbnisses

 

Das Begräbnis kann als Wortgottesdienst oder Messfeier begangen werden. In Gebet und Gottesdienst bleiben die Hinterbliebenen mit ihren Verstorbenen verbunden. Das Bestatten des Leibes wird mit Symbolen begleitet, die an die Taufe und an die Auferstehung erinnern.

  • Besprengen mit Weihwasser: „In der Taufe bist du mit Christus begraben worden und hast in ihm neues Leben empfangen. Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat.“ (Begräbnisritus)
  • Weihrauch über dem Sarg: „Dein Leib war Tempel des Heiligen Geistes. Der Herr nehme dich auf in das himmlische Jerusalem.“ (Begräbnisritus)
  • Aufrichten des Kreuzes beim Grab: „Das Zeichen unserer Hoffnung, das Kreuz unseres Herrn Jesus Christus, sei aufgerichtet über deinem Grab. Der Herr schenke dir seinen Frieden.“ (Begräbnisritus)

 

Wenn ungetaufte Kinder sterben

Auch Kinder, die nicht getauft sind bzw. vor der Geburt sterben, können ein kirchliches Begräbnis erhalten.
In der Steiermark gibt es außerdem vierteljährlich eine Feier anlässlich einer Sammelbestattung aller Kinder, die im Mutterleib verstorben sind (ab der 13. bis zur 40. Schwangerschaftswoche). Diese ökumenischen Feiern werden von den Krankenhausseelsorger/innen gestaltet und gefeiert.

Tod und Begräbnis

Wo Sie im Todesfall eines nahe stehenden Menschen Hilfe, Orientierung, Unterstützung und Beistand finden.

Tod im Krankenhaus oder im Seniorenheim

Beim Ableben eines Menschen im Krankenhaus oder Altersheim informiert die Leitung des Hauses nach Rücksprache mit Angehörigen den Amtsarzt und das Bestattungsinstitut.

Tod im Eigenheim

Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist zuerst der Amtsarzt zu verständigen. Nach dessen Totenbeschau ist die Bestattung zu informieren, die eine Überführung des Verstorbenen in die gewünscht Aufbahrungshalle veranlasst.

Tod bei einem Unfall

Bei einem tödlichen Unfall in der Öffentlichkeit informiert die Polizei das Bestattungsinstitut.

Der nächste Schritt

ist die Vereinbarung eines Termins mit einem Bestattungsinstitut in ihrer Region und Vorbereitung folgender Dokumente: Todesanzeige, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis.

Begräbnis

Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie (ob Erde oder Feuer) und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten. Nehmen Sie dazu, wie auch für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten, Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der zuständigen Pfarre auf.

Begräbnis für Verstorbene, die aus der Kirche ausgetreten sind

Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig seit 15. Februar 2012) >


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