Das Begräbnis kann als Wortgottesdienst oder Messfeier begangen werden. In Gebet und Gottesdienst bleiben die Hinterbliebenen mit ihren Verstorbenen verbunden. Das Bestatten des Leibes wird mit Symbolen begleitet, die an die Taufe und an die Auferstehung erinnern.
Auch Kinder, die nicht getauft sind bzw. vor der Geburt sterben, können ein kirchliches Begräbnis erhalten.
In der Steiermark gibt es außerdem vierteljährlich eine Feier anlässlich einer Sammelbestattung aller Kinder, die im Mutterleib verstorben sind (ab der 13. bis zur 40. Schwangerschaftswoche). Diese ökumenischen Feiern werden von den Krankenhausseelsorger/innen gestaltet und gefeiert.
Tod und Begräbnis
Wo Sie im Todesfall eines nahe stehenden Menschen Hilfe, Orientierung, Unterstützung und Beistand finden.
Beim Ableben eines Menschen im Krankenhaus oder Altersheim informiert die Leitung des Hauses nach Rücksprache mit Angehörigen den Amtsarzt und das Bestattungsinstitut.
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist zuerst der Amtsarzt zu verständigen. Nach dessen Totenbeschau ist die Bestattung zu informieren, die eine Überführung des Verstorbenen in die gewünscht Aufbahrungshalle veranlasst.
Bei einem tödlichen Unfall in der Öffentlichkeit informiert die Polizei das Bestattungsinstitut.
ist die Vereinbarung eines Termins mit einem Bestattungsinstitut in ihrer Region und Vorbereitung folgender Dokumente: Todesanzeige, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis.
Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie (ob Erde oder Feuer) und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten. Nehmen Sie dazu, wie auch für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten, Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der zuständigen Pfarre auf.
Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig seit 15. Februar 2012) >